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BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 106.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Abhängigkeit derer Begründetheit von der unter den Parteien streitigen Gültigkeit einer Rechtsnorm - Abgrenzung einer Klage nach § 43 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu einem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO - Normenkontrolle ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 20.04.1978 - 1 K 894/77
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1980 - 4 A 1830/79
- BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 106.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.10.1966 - IV C 222.65
Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 106.81
Der mit gegenseitigen Rechten und Pflichten ausgestattete Status der Mitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft begründet, wie das Bundesverwaltungsgericht insbesondere für die Zugehörigkeit zu einem Wasserverband entschieden hat (BVerwGE 25, 151 [156]), ein Rechtsverhältnis, das Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann.Eine auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Mitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft gerichtete Klage scheitert, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwGE 25, 151 (156) [BVerwG 19.10.1966 - IV C 222/65] - ausgeführt hat, auch im Hinblick auf die Möglichkeit, Einzelakte der Körperschaft anzufechten, nicht an der Subsidiaritätsklausel des § 43 Abs. 2 VwGO.
- BVerwG, 08.06.1962 - VII C 78.61
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 106.81
In einem solchen Falle dient der Rechtsstreit nicht der Durchsetzung von konkreten Rechten der Parteien, sondern dazu, Rechtsfragen gleichsam um ihrer selbst willen rechtstheoretisch zu lösen (BVerwGE 14, 235 [236]). - BVerwG, 21.09.1979 - 7 C 7.78
Voraussetzungen der Heranziehung zu einem Verbandsbeitrag - Zulässigkeit von …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 106.81
Daran hat sich durch die Zulassung der abstrakten Normenkontrolle in den Fällen des § 47 VwGO nichts geändert (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 58, 299 [301];… Kopp, a.a.O. Rdnr. 5 zu § 47 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 21.03.1974 - VII B 97.73
Klage eines Landkreises gegen seine Auflösung durch Rechtsverordnung der …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 106.81
Richtig ist zwar, daß dort, wo das Gesetz eine Nachprüfung landesrechtlicher Bestimmungen im Wege der Normenkontrolle nicht zuläßt, Klagebegehren, die im Ergebnis darauf hinauslaufen, die Rechtmäßigkeit einer Norm zum eigentlichen Gegenstand eines Verwaltungsstreitverfahrens zu machen, unzulässig sind, gleichviel in welche Form sie gekleidet werden (Beschluß vom 27. November 1964 - BVerwG 7 B 115.62 - [Buchholz 11 Art. 19 GG Nr. 36]; Beschluß vom 21. März 1974 - BVerwG 7 B 97.73 - [Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 56]). - BVerwG, 27.11.1964 - VII B 115.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 106.81
Richtig ist zwar, daß dort, wo das Gesetz eine Nachprüfung landesrechtlicher Bestimmungen im Wege der Normenkontrolle nicht zuläßt, Klagebegehren, die im Ergebnis darauf hinauslaufen, die Rechtmäßigkeit einer Norm zum eigentlichen Gegenstand eines Verwaltungsstreitverfahrens zu machen, unzulässig sind, gleichviel in welche Form sie gekleidet werden (Beschluß vom 27. November 1964 - BVerwG 7 B 115.62 - [Buchholz 11 Art. 19 GG Nr. 36]; Beschluß vom 21. März 1974 - BVerwG 7 B 97.73 - [Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 56]).